AGB für den Besuch der Al Shira'aa Bundeschampionate

Stand: 25.03.2025

Veranstaltung

Bundeschampionate vom 03. bis 07. September 2025

Veranstalter

Deutsches Olympiade Komitee für Reiterei e.V. (DOKR)
Freiherr-von-von-Langen-Str. 15, 48231 Warendorf -Veranstalter-

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Besuch und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Besuchers haben keine Gültigkeit.

Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite.

2. Vertragsschluss

Der Erwerb von Tickets für die Veranstaltung ist ausschließlich über die CTS eventim (https://www.eventim.de) oder an der Tageskasse vor Ort möglich.

Für den Vertragsschluss im Vorverkauf gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CTS eventim.

3. Preise

Der auf den Tickets genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.

Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.

Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Persönliche Mitgliedschaft, Schüler, Studenten usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Mit einem ermäßigten Ticket wird der Zutritt zur Veranstaltung nur unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Angabe der Mitgliedsnummer, Studentenausweis, Bestätigung der Universität) gewährt. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss vom Besucher zu Beginn der Veranstaltung die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.

4. Kein Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das heißt, jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die CTS eventim bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

5. Weiterverkauf

Soweit beim Kauf nicht anderweitig vereinbart, ist ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarte(n) nicht gestattet, ein nichtgewerblicher Weiterverkauf nur zu einem Preis in Höhe des aufgedruckten Preises der Eintrittskarte(n) zuzüglich beim ursprünglichen Kauf angefallener nachgewiesener Gebühren/Kosten (z. B. Porto- und Versandkosten), maximal jedoch in Höhe von 25 % des aufgedruckten Preises. Beim Verstoß gegen die vorgenannte Bedingung hat der jeweilige Veranstalter das Recht den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist weder die Verwendung von Tickets für gewerbliche Werbe- und / oder Marketingzwecke (bspw. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben und / oder sonstige gewerbliche Gewinnspiele), noch der Ticketweiterverkauf in dem vom Hausrecht des Veranstalters erfassten Zugangs- und / oder Eingangsbereichs der Veranstaltungsstätte gestattet.

6. Storno

Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer / Bestellnummer / Ordernummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter und / oder von der CTS eventim aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z. B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.) und / oder offene Forderungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehen. Die Erklärung der Stornierung / des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der Tickets der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin oder Ort der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Ticketinhaber nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern der Veranstalter die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat.

7. Absage der Veranstaltung

Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme.

Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet.

8. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

  1. Das Mitbringen von Pyrotechnischen Gegenständen, Waffen, gefährlichen Gegenständen und Aufnahmegeräten aller Art ist nicht gestattet.
  2. Hunde dürfen mit auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden. Sie müssen dort an der Leine geführt werden.
  3. Das Betreten der Stallbereiche sowie der Prüfungs- und Vorbereitungsplätze ist verboten. Zulässig ist der Aufenthalt auf den ausdrücklich für Besucher ausgewiesenen Flächen auf dem Prüfungsplatz Vielseitigkeit, sowie das kurzzeitige Begehen der direkt dorthin führenden Strecken. Den Signalen der Streckenposten ist unverzüglich Folge zu leisten.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz.
  5. Beim Verlassen des Geländes muss das Ticket erneut gescannt werden, wenn der Zutritt zum Gelände zu einem späteren Zeitpunkt wieder gewünscht wird. Wird das Ticket beim Verlassen nicht gescannt, verliert es seine Gültigkeit für einen erneuten Zugang.
  6. Am Einlass finden stichprobenartig Taschen- und Körperkontrollen statt.
  7. Vom Veranstalter entwickelte Hygienekonzepte zur Vermeidung einer Verbreitung ansteckender Krankheiten erkennt der Besucher mit dem Kauf eines Tickets als für sich verbindlich an.
  8. Bei Zuwiderhandlung des Besuchers gegen seine Pflichten aus Ziffern 8.1 oder 8.5. sowie bei der Verweigerung einer Kontrolle nach Ziffer 8.4. erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände ohne Anspruch auf Rückerstattung.

9. Urheber- und andere Rechte

  1. Im Rahmen der Veranstaltungen stattfindende Vorträge und sonstige Darbietungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
  2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.

10. Haftung

  1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
  3. Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  4. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
  5. Soweit die Haftung vom Veranstalter nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
  6. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Beim Erwerb des Tickets durch Sie oder durch Dritte werden Ihre Daten verarbeitet, um die Veranstaltung zu organisieren und die Durchführung zu ermöglichen. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) der EU-Datenschutzgrundverordnung (Vertrag/Vorvertrag) und/oder Art. 6 Abs.1 Buchstabe c) DSGVO (rechtliche Verpflichtung) verarbeitet. Der Veranstalter verarbeitet Ihre Kontaktdaten und ggf. Bankverbindungsdaten im Rahmen der Ticketbuchung. Ihre Daten werden benötigt, um Ihre Anfrage auf Teilnahme an einer Veranstaltung zu bearbeiten und ggf. den Vertrag mit Ihnen zu schließen oder eine Rückerstattung des Ticketpreises vornehmen zu können. Insofern sind Sie zur Angabe Ihrer Daten verpflichtet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Vertrag einschl. einem vorvertraglichen Schuldverhältnis und/oder einer weiteren Rechtsverpflichtung.
Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung unter Datenschutzerklärung | FN verwiesen.

12. Schlussbestimmungen

  1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.